logo/base Created with Sketch.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Oktober 2020

 

  1. Allgemeine Klauseln

Alle von Echosens zur Ausführung oder Lieferung in Frankreich oder im Ausland abgeschlossenen Verträge über Verkäufe, Verkaufsangebote, Vermietungen oder Mietangebote über ein Produkt oder medizinisches Gerät im Sinne des Code de la Santé publique (Gesetz über die öffentliche Gesundheit), die von der Firma Echosens, 6, rue Ferrus, 75014 Paris, 438 209 157 R.C.S. PARIS – (nachstehend das/die Produkt(e)) hergestellt wurden, an eine französische oder ausländische natürliche oder juristische Person (nachstehend der Käufer), unterliegen unbedingt und ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Alle AGBs (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Käufers werden von Echosens nicht anerkannt, mit Ausnahme derjenigen, die von Echosens im Voraus in schriftlicher Form, unterzeichnet und ausdrücklich angenommen wurden.

Echosens behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die zwischen Echosens und jedem Käufer, Händler oder Vertreter anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Ankündigung eines Verkaufsangebots für seine Produkte durch Echosens an den betroffenen potentiellen Käufer, gelten.

 

  1. Einbeziehung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in jedem Angebot und jeder Bestellung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen integrieren sich automatisch von Rechts wegen und sind untrennbar von Kostenvoranschlägen oder Angeboten zur Vermietung oder zum Verkauf sowie von Bestellungen, die in Ausführung eines Rahmenvertrags für den Kauf oder Vertrieb getätigt werden, den Echosens für eines seiner Produkte formulieren kann. Sie gelten für alle von Kunden angenommenen Bestellungen und für die für die Lieferung der speziell bestellten Produkte erforderliche Dauer bis zum Erlöschen der vertraglichen Garantien, die von Echosens in Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt werden.

In Ermangelung eines vorherigen Empfangs der ausdrücklichen, schriftlichen und vom Empfänger unterschriebenen Zustimmung zum Kostenvoranschlag oder Angebot, geht Echosens gegenüber dem Empfänger hinsichtlich dieses Kostenvoranschlags oder Angebots keinerlei Verpflichtung ein.

 

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Konventionalstrafen

Die Preise lauten auf Euro, verstehen sich ohne MwSt. und ohne Transportkosten und gelten für eine Dauer von drei (3) Monaten, ab dem Datum des von Echosens erstellten Angebots.

Ab dem Datum des Kostenvoranschlags oder des von Echosens stammenden Angebots, verfügt der Käufer über eine Frist von 3 Monaten, um Echosens eine schriftliche, unterschriebene Auftragsbestätigung oder eine Bestellung zukommen zu lassen; es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Eingang einer Auftragsbestätigung oder einer Bestellung vom Käufer, Echosens sich das Recht vorbehält, jederzeit von jeglichem Kostenvoranschlag oder Angebot hinsichtlich seiner Produkte zurückzutreten. Echosens übernimmt keinerlei Haftung für einen etwaigen Widerruf eines Angebots, ungeachtet des Grundes dafür.

Der Käufer kann vom Preis keine Summe oder Betrag in Bezug auf einen etwaigen Ausgleich oder eine etwaige Forderung abziehen, es sei denn, das Prinzip des Ausgleichs, dessen Gültigkeit und die Höhe dieser ausgleichbaren Summen Gegenstand einer genauen, schriftlichen Vereinbarung mit Echosens sind.

Sämtliche Rechnungen werden an Echosens gemäß der darin enthaltenen Zahlungsbedingungen beglichen. Vorbehaltlich einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Echosens und dem Käufer, die eine kürzere Zahlungsfrist vorsieht, muss jede von Echosens ausgestellte Rechnung vom Käufer spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig bezahlt worden sein.

Es werden keine Skonti für vorgezogene Zahlungen gewährt. Die Zahlung erfolgt in Euro per Banküberweisung oder Scheck, es sei denn, es wurde ausdrücklich für die Rechnung eine andere Währung vereinbart.

In Ermangelung einer fristgerechten Zahlung an Echosens, auch teilweise, von Seiten des Käufers behält sich Echosens das Recht vor, ohne Frist und ohne vorherige Formalität, jede Lieferung an den Käufer auszusetzen, bis dieser die fälligen Beträge vollkommen und tatsächlich gezahlt hat, sowie die gelieferten Gerätschaften wieder in Besitz zu nehmen. In diesem Fall außerdem, verliert der Käufer, automatisch, von Rechts wegen und ohne jede besondere Formalität, die Terminklausel, und Echosens kann die sofortige Zahlung des fälligen Preissaldos für das Produkt und/oder die Dienstleistung verlangen. Der Käufer trägt alle für Echosens bei dem Inkasso der fälligen Beträge, bzw. für die Rücknahme des Produkts durch Echosens, entstehenden Kosten, mindestens 40 Euro (ohne MWST) für jede ausstehende Zahlung.

Bei Zahlungsverzug muss der Käufer außerdem der Firma Echosens die per Dekret festgelegten Beträge gemäß Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuches entrichten.

 

  1. Lieferfrist und Ort der Lieferung – Gefahrübergang.

Die Lieferzeiten eines Echosens-Produkts werden dem Käufer unverbindlich mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser unverbindlichen Frist haftet Echosens auf keinen Fall, und Echosens kann nicht gezwungen werden, eine Entschädigung an den Käufer zu leisten, und dieser ist nicht berechtigt, oder die aufgegebene Bestellung zu stornieren.

Die Produkte werden von Echosens an die Adresse (Aufstellungsort) ausgeliefert, die vom Käufer im (i) angenommenen Angebot oder im Bestellschein oder im (ii) Vertrag zwischen Echosens und dem Käufer angegeben wurde.

Auf der Grundlage der im Angebot festgelegten Incoterms® (International Commercial Terms), hat die Unterschrift eines Übergabe-, Wareneingangs- oder Lieferscheins, an jedem Ort, durch den Käufer oder die ihn stellvertretende dritte Partei, automatisch und von Rechts wegen die Übertragung und Inbesitznahme des gelieferten Echosens-Produkts im Namen und auf Rechnung des Käufers zur Folge (einschließlich wenn die Lieferung an einen den Käufer vertretenden Dritten erfolgte). Diese Übergabe und Inbesitznahme hat, automatisch und von Rechts wegen, den Gefahrübergang auf den alleinigen Käufer, der somit zum Hüter der gekauften Produkte wird, zur Folge.

Bei einem CIP-Verkauf (Incoterms® 2020) erfolgt der Gefahrenübergang ab Werk, die Kosten trägt Echosens jedoch bis zu dem mit dem Käufer vereinbarten Ort.

Der Käufer oder sein Drittvertreter muss bei der Lieferung der Produkte unbedingt den einwandfreien Zustand der Pakete und ihren Inhalt prüfen. Bei Beschädigung oder fehlendem Produkt muss der Käufer schriftlich innerhalb einer Frist von höchstens drei (3) Werktagen ab dem Datum der effektiven Lieferung jedes Echosens-Produkts seine detaillierten Vorbehalte auf dem Lieferschein angeben und diese innerhalb von drei Werktagen nach der Lieferung schriftlich gegenüber Echosens bestätigen.

Echosens verpflichtet sich, die Produkte im funktionsfähigen Zustand zu liefern, zusammen mit der dazugehörigen Gebrauchsanweisung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Echosens behält sich bis zum tatsächlichen und vollkommenen Zahlungseingang das Eigentum an den verkauften Produkten vor. Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts im Zeitraum zwischen Lieferung und Übertragung des Eigentums, bleibt das Risiko von Verlust und Beschädigung der verkauften Waren, von Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, die die Produkte verursachen könnten, in der alleinigen Verantwortung des Käufers.

Die Nichterfüllung irgendeiner der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer, aus welchen Gründen auch immer, gibt Echosens das Recht auf sofortige Rückgabe der gelieferten Produkte durch den Käufer, auf dessen Kosten, Risiko und Gefahr.

 

  1. Vertragliche Garantie für Echosens-Produkte

Die Firma Echosens verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Produkten während der von Echosens im Rahmen der unten stehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten vertraglichen Garantiezeit, auszuführen.

Die vorliegende vertragliche Garantie gilt bei allen Schäden, die das Produkt erlitten hat oder bei Fehlfunktionen, die, entweder auf Herstellungsmängel oder defekte Teile zurückzuführen sind, sofern dass das/die Produkt(e) unter folgenden Voraussetzungen verwendet wurde(n): (i) in Übereinstimmung mit dem Zweck des Produkts, (ii) gemäß den Empfehlungen der Firma Echosens, und schließlich bei Anwendung (iii) durch Personal, das vorher die obligatorische Ausbildung über das Produkt absolviert hat, in Übereinstimmung mit der mit allen Produkten mitgelieferten Gebrauchsanweisung.

Dauer der vertraglichen Garantie: die von Echosens gewährte Garantie ist zeitlich begrenzt, und gilt für folgende Zeiträume:

  1. Produkt oder Gerät, neu oder im Standardaustausch: 12 Monate ab Lieferdatum + 2 Monate zur Berücksichtigung der Logistik- und Lieferfristen
  2. Ersatzteile: 12 Monate (einschließlich im Rahmen einer Reparatur)
  3. Gebraucht-Teil, Material oder Produkt: 6 Monate
  4. Reparatur eines neuen Produkts 3 Monate für die Arbeitszeit und 12 Monate für neue Ersatzteile.

Sobald eine Installation des Produkts notwendig ist (auch beim Kunden des direkten Abnehmers), muss die Installation in strikter Übereinstimmung mit den Installationsanweisungen durchgeführt werden, die in der von Echosens zusammengestellten und an dem Käufer zur Verfügung gestellten Installationsanleitung festgelegt wurden.

Das Installationszertifikat, das entweder von Echosens und dem Käufer, oder von dem Käufer und dessen Endkunden kontradiktorisch datiert und unterzeichnet wird, muss aufgestellt und auf jeden Fall als Kopie an Echosens weitergeleitet werden. Die vertragliche Garantie für ein Produkt läuft ausschließlich ab dem Tag des Eingangs der Lieferung eines Produkts, das keiner Installation unterzogen wurde, bzw. ab dem Tag der Erstellung des Installationszertifikats.

Die vertragliche Garantie kann auf keinen Fall über den Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum der Lieferung hinausgehen.

Falls ein Bestandteil eines Produkts im Laufe der unten erwähnten vertraglichen Garantiezeit repariert oder ersetzt werden sollte, verlängert sich die Garantiezeit für diesen ersetzen Teil bis zum Ablauf der für den Ersatzteil anwendbaren Garantie.

Für den Fall, dass ein Echosens-Produkt auf indirektem Wege, von einem Echosens-Vertreter, an einen Endkunden verkauft wird, kann die Garantie für das auf indirektem Wege verkaufte Produkt über die Bestimmungen der vorliegenden Garantie auf keinen Fall hinausgehen, und Echosens gegenüber dem Endkunden des Vertreters erst recht nicht haftbar machen.

Echosens kann in keiner Weise zu irgendeiner anderen vertraglichen Garantie für seine Produkte verpflichtet werden, als diejenige, die hiermit festgelegt ist.

Ausschluss aus der vertraglichen Garantie: Die vorliegende Garantie hat Vorrang über alle anderen schriftlichen, mündlichen, ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie wird hiermit über den Marktwert oder die Eignung der Produkte zu einer anderen Benutzung als der, die in der Gebrauchsanweisung jedes Echosens-Produkts beschrieben ist, gewährleistet.

Die vertragliche Garantie gilt nicht für:

– die Schallköpfe, die Bestandteile der Produkte sein können, Defekte oder Fehlfunktionen (einschließlich Nichteinhaltung der Produktspezifikationen), die sich ganz oder teilweise daraus ergeben können, Umbau oder Lagerung an ungeeigneten Orten oder in unsachgemäßen Bedingungen

– die Wartung oder Verwendung der Produkte durch andere Personen als diejenigen, die zugelassen sind;

– die aufgrund der Nichtbeachtung der schriftlichen Empfehlungen oder Anweisungen von Echosens hinsichtlich der Anwendung und Lagerungsbedingungen der Produkte an den Produkten entstandenen Schäden;

– die Verwendung oder die Kombination eines Echosens-Produkts mit Gegenständen oder Daten, die vorher von Echosens nicht schriftlich genehmigt wurden;

– jede Veränderung oder Reparatur, die vom Kunden oder von einer Person durchgeführt würde, die von Echosens oder dessen zertifizierten Vertreter nicht autorisiert wäre; das Einschalten der Produkte unter falscher Spannung; jede externe, bzw. sich außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Echosens befindliche Ursache;

– Reisekosten für Vor-Ort-Service und alle Kosten, die mit der Reparatur oder dem Ersatz von Produkten oder deren Teilen verbunden sind;

– kosmetische Schäden.

Es wird in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sonden, ungeachtet des Modells, besonders empfindliche Komponenten sind, und mit größter Sorgfalt gehandhabt werden müssen, in Übereinstimmung mit den in der Betriebsanleitung jedes Echosens-Produkts befindlichen Gebrauchsanweisungen. Für die Sonden eines Echosens-Produkts gilt die vertragliche Garantie auf keinen Fall bei Bruch oder Zerstörung in Folge einer schlechten Handhabung oder irgendeiner anderen unsachgemäßen Verwendung, die den Bruch oder die Korrosion der Sonde nach sich zieht.

Außerdem sind die Kalibrierungsvorgänge für die Sonden auf gar keinen Fall Gegenstand der vorliegenden vertraglichen Garantie. Jeder Kalibrierungs- oder Eichungsvorgang einer Sonde oder eines Echosens-Produkts gehört ausschließlich zur spezifischen Wartung des Echosens-Produkts im Rahmen besonderer Vertragsbedingungen, die sich von der vertraglichen Garantie für die Produkte und Dienstleistungen von Echosens strikt unterscheiden.

Angesichts der empfindlichen und sensiblen Komponenten, die in den Echosens-Produkten enthalten sind, ist es Sache des Käufers, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Schutzverpackung zu verwenden, die die Unversehrtheit des Geräts während des gesamten Transports bis zu dessen Erhalt durch Echosens oder den Echosens-Händler gewährleistet. Echosens weist die Kunden darauf hin, dass: im Falle der Rückgabe von Geräten, die aus welchem Grund auch immer nicht ausreichend geschützt sind, sich Echosens bzw. der Echosens-Händler das Recht vorbehält, zusätzliche Reparaturkosten aufgrund von Beschädigungen durch unzureichende oder defekte Verpackung in Rechnung zu stellen.

ECHOSENS HAFTET AUF KEINEN FALL FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN ODER NACHTEILE, DIE AUS EINER VERZÖGERUNG BEI DER LIEFERUNG EINES PRODUKTS ODER EINER DIENSTLEISTUNG, EINER VERPFLICHTUNG IM RAHMEN DIESER VERKAUFSBEDINGUNGEN ODER EINER REPARATUR AN DEN PRODUKTEN ENTSTEHEN KÖNNTEN; AUSSERDEM HAFTET ECHOSENS NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE AUS EINEM NICHTBEACHTEN DER VORLIEGENDEN GARANTIEBEDINGUNGEN HERVORGEHEN, UND DIE ECHOSENS NICHT UNMITTELBAR UND PERSÖNLICH VERURSACHT HÄTTE.

Haftungsbeschränkung: Vorbehaltlich der Sonderregelung über die Haftung für fehlerhafte Produkte, gemäß Artikel 1386-1 ff. des Code Civil (französisches Bürgerliches Gesetzbuch) und der französischen gesetzlichen Gewährleistung bei versteckten Mängeln, (Artikel 1641 des Code Civil), beschränkt sich die maximale finanzielle Haftung von Echosens, in seiner Eigenschaft als Hersteller oder Verkäufer eines Echosens-Produkts, bei Schäden, die durch die Produkte entstehen, in jedem Fall auf den Preis des vom Käufer bestellten Produkts, der an Echosens tatsächlich gezahlt wurde.

Verfügbarkeit: Falls die vorliegende Garantie eingesetzt werden sollte, muss der Käufer mit Echosens oder dessen Außendienstmitarbeiter vor Ort Kontakt aufnehmen. Im Rahmen der in diesem Artikel festgelegten Garantie, wird Echosens nach besten Kräften dem Kunden oder dem Vertreter vor Ort, im Falle eines indirekten Verkaufs an einen Endkunden des Vertreters, die im Rahmen dieser vertraglichen Garantie vorgesehen Dienste für das Echosens-Produkt zur Verfügung stellen; es wird dabei darauf hingewiesen, dass alle Aktionen von Echosens während der Öffnungszeiten und an den von der französischen Gesetzgebung festgelegten Arbeitstagen durchgeführt werden.

Medizinprodukt-Vigilanz für Echosens-Produkte:

Unter Anwendung des französischen Medizinproduktgesetzes (Artikel L 5211-1 ff. des Code de la Santé Publique (Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen)), unter das die von Echosens hergestellten Produkte fallen, sind der Käufer und die Endbenutzer (gegebenenfalls direkte Kunden des Käufers) bei Kenntnisnahme eines mit einem Gerät verbundenen Vorfalls oder eines Vorfallrisikos, welches den Tod oder eine ernsthafte Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, eines Benutzers oder eines Dritten zur Folge haben könnten, verpflichtet:

– unter allen Umständen und unverzüglich Echosens über jeden Vorfall, der unter die Verpflichtung zur Medizinprodukt-Vigilanz fällt, die für Echosens-Produkte Anwendung findet, schriftlich zu unterrichten;

– unverzüglich die dafür kompetente französische Behörde, und zwar die „Agence Nationale de Sécurité du Médicament et des Produits de Santé“ (Agentur für die Sicherheit der Arzneimittel und Gesundheitsprodukte) darüber informieren, einschließlich auf der Website der Agence Nationale de Sécurité du Médicament et des Produits de Santé.

Der Käufer muss persönlich und/oder, gegebenenfalls, seine Kunden, d.h. die Endkäufer oder -benutzer eines Echosens-Produkts über diese besondere Pflicht ausdrücklich und schriftlich informieren, damit sie, in Zusammenarbeit mit Echosens, tatsächlich erfüllt werden kann.

  1. Mängel / Nichtkonformität

Echosens garantiert, dass die Produkte (mit Ausnahme von Software, die nicht in Waren von Echosens integriert oder mit Waren von Echosens geliefert wurde sowie von Software, die dem Urheberrecht Dritter unterliegt) zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- oder Herstellungsfehlern sind und den Echosens-Spezifikationen für das betreffende Produkt entsprechen oder anderen Spezifikationen entsprechen, die Echosens gegebenenfalls schriftlich akzeptiert hat.

Wenn das Produkt defekt ist und/oder nicht den Spezifikationen entspricht, hat Echosens die Pflicht, aber auch das Recht – nach Wahl von Echosens –, das Produkt innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren.

Die Logistik betreffende Reklamationen und Lieferprobleme sind an die Vertriebsabteilung von Echosens (salesadmin@echosens.com) und technische Reklamationen an den Kundendienst (service@echosens.com) zu richten.

 

  1. Konformitätserklärung zur Korruptionsbekämpfung / Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollgesetze

Echosens geht nur mit solchen Unternehmen geschäftliche Verpflichtungen ein, die sich an die Gesetze halten und ethische Normen und Prinzipien einhalten. Der Käufer verpflichtet sich, jederzeit die nationale Gesetzgebung zur Korruptionsverhütung sowie die spezifischen Richtlinien von Echosens einzuhalten.

Jede Zahlung von Bestechungsgeldern bzw. Vornahme von betrügerischen Zahlungen an einen Beamten mit dem Ziel, ein Geschäft zu erhalten oder zu behalten, Geschäfte einer bestimmten Person zuzuspielen oder einen unberechtigten Vorteil zu erhalten, ist illegal.

Die Nichtbeachtung der Bestimmungen dieser Klausel durch den Käufer ist ein Grund für die sofortige Auflösung eines Vertrags durch Echosens, ohne dass Echosens gegenüber dem Käufer dafür haftbar gemacht werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung ist (i) Echosens nicht verpflichtet, dem Käufer ein Produkt zur Verfügung zu stellen, (ii) der Käufer haftbar und wird Echosens für Schäden, Ansprüche, Strafen oder andere Verluste (einschließlich Anwaltskosten) entschädigen, die gegen Echosens geltend gemacht werden können oder die Echosens aufgrund der Verletzung dieser Bestimmungen durch den Käufer verursacht hat; und (iii) hat Echosens das Recht auf Inanspruchnahme jeglicher sonstiger Rechtsmittel, die nach Recht oder Billigkeit vorliegen.

Die Bestimmungen und Bedingungen dieser Klausel bestehen über den Ablauf oder die Kündigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.

Im Falle des Vertriebs eines Echosens-Produkts oder Services durch einen Dritten (nachstehend „Händler“) wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Aktivitäten des Händlers unter Einhaltung aller anwendbaren Gesetze erfolgen müssen, einschließlich Antikorruptions-Gesetze und Vorschriften, Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollgesetze, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen gelten, denen Aktivitäten im Rahmen von Vertriebsvereinbarungen unterliegen können. Der Händler akzeptiert insbesondere, dass keine von einem Vertriebsvertrag abgedeckten Geschäfte Personen involvieren, die von Gesetzen oder Vorschriften über Wirtschaftssanktionen einer relevanten Regierung betroffen sind, einschließlich jedoch nicht beschränkt auf die entsprechende konsolidierte Personenliste der EU, Gruppen von Körperschaften, die Liste der Specially Designated Nationals der US-amerikanischen Regierung und die konsolidierte Liste der australischen Regierung sowie die Liste des UN-Sicherheitsrats, (zusammen als „sanktionierte Personen“ bezeichnet). Für den Fall, dass die Geschäfte eines Händlers unter Verletzung der geltenden Gesetze oder Vorschriften wie vorstehend beschrieben ausgeführt werden, wird dieser umfassend darüber informiert, dass er die Geschäfte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Echosens oder einer Behörde gemäß den geltenden lokalen Bestimmungen fortsetzen kann.

In jedem Fall werden die Händler darüber informiert, dass sie Echosens alle ordnungsgemäß erlangten anwendbaren Lizenzen und/oder Genehmigungen zur Verfügung stellen müssen.

 

  1. Auftragsstornierung und Rückgabe eines Echosens-Produkts

Es wird keine einseitige Stornierung der Bestellung durch den Käufer ohne die schriftliche Zustimmung von Echosens akzeptiert. Bei jeder stornierten Bestellung, aus welchen Gründen auch immer, die vorher von Echosens in schriftlicher Form akzeptiert wird, werden nur die vom Käufer tatsächlich an Echosens überwiesenen Beträge zurückerstattet. Es kann keinerlei Entschädigung hinsichtlich dieser Stornierung vom Käufer gefordert werden. Für den Fall, dass der Käufer ohne die schriftliche Genehmigung von Echosens stornieren sollte, muss der Käufer, aufgrund der Auftragsstornierung, automatisch und von Rechts wegen, an Echosens (i) eine feste Pauschalentschädigung von 10% des Bestellwerts ohne MWST, entrichten, und Echosens behält die bereits überwiesenen Anzahlungen zusätzlich zu der festen Pauschalentschädigung, sowie (ii) etwaige Kosten der Rücksendung an Echosens.

Keine Rückgabe eines Echosens-Produkts wird ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Echosens, insbesondere durch dessen Kundendienst, akzeptiert.

 

  1. Weiterentwicklung der Echosens-Produkte

Echosens stellt dem Käufer alle Weiterentwicklungen des Produkts zur Verfügung, die während der Garantiezeit entwickelt werden. Der Käufer verpflichtet sich, alle Aktualisierungen, die ihm zur Verfügung gestellt werden, vorzunehmen, und haftet für Schäden am Produkt infolge einer nicht erfolgten Aktualisierung.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass:

– Unter „Aktualisierung“ die Korrektur eventuell festgestellter Fehler oder die Verbesserung der bestehenden Funktionen zu verstehen ist, wobei eine Aktualisierung nicht die Nutzungsdauer verlängern oder die Konfiguration des Produkts ändern kann. Aktualisierungen kostenlos von Echosens bereitgestellt werden.

– Unter „Verbesserung“ die Entwicklung einer neuen Software oder Hardware oder eine Änderung bestehender Hardware zu verstehen ist, die neue Funktionen umfasst oder die Nutzungsdauer des Produkts verlängert. Diese Verbesserungen können dem Käufer jederzeit zum von Echosens festgelegten Preis angeboten werden.

 

  1. Höhere Gewalt

Echosens haftet nicht für verspätete oder nicht erfolgte Erfüllung seiner Pflichten bei höherer Gewalt im Sinne des französischen Gesetzes und der französischen Rechtsprechung. Im Rahmen der Anwendung der vorliegenden Bestimmungen, gelten folgende Ereignisse als höhere Gewalt: Naturkatastrophen, Witterung, Brand, Explosion, Überschwemmung, landesweiter Streik, Unfall, Flugzeugentführung oder Entführung anderer Verkehrsmittel, Aufruhr oder ernsthafte soziale oder zivile Unruhen, Kriegszustand, ungewöhnliche Verzögerung, Versorgungsengpässe für Teile aufgrund eines Echosens-Zulieferers, Mangel an Waren und Material, Pandemie und außergewöhnliche Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen einer Pandemie.

 

  1. Entsorgung von elektrischen, elektronischen und medizinischen Abfällen

Gemäß Artikel 5 der EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten übernimmt Echosens als Hersteller die Sammlung dieser Abfälle. Die EU-Richtlinie 2012/19/EU gilt ab dem 14. Februar 2014 für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 dieser Richtlinie übernimmt Echosens die Finanzierung der Kosten für die Sammlung, Aufbereitung und Verwertung nur für Geräte, die nach dem 13. August 2015 in Verkehr gebracht wurden.

Die spezifischen Sammelbedingungen sind in der Gebrauchsanweisung jedes Produktes aufgeführt.

Ebenso sind die Verpflichtungen des Käufers hinsichtlich der Dekontaminierung und Sicherheit des Produkts vor seiner Entsorgung, die der Käufer strikt einhalten muss, im entsprechenden Benutzerhandbuch aufgeführt.

 

  1. Geistliches und gewerbliches Eigentum

Infolge der Auftragserteilung durch einen Käufer und der Auslieferung eines Produktes, erwirbt der Käufer/Kunde in keiner Weise dessen geistiges (Urheberrechte, Zeichnungen, Modell, Marke) oder gewerbliches (Patent) Eigentum in Bezug auf irgendein Echosens-Produkt.

Der Käufer ist es nicht gestattet: (a) Software, die sich in einem oder mehreren Echosens-Produkten befindet oder in Verbindung damit von Echosens geliefert worden ist, zu modifizieren, anzupassen, zu ändern oder zu übersetzen oder daraus abgeleitete Werke zu erstellen; (b) diese Software abzutreten, zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen, offenzulegen oder anderweitig verfügbar zu machen; (c) diese Software mit anderer Software zusammenzuführen oder sie darin zu integrieren oder (d) deren Aufbau durch Reverse Engineering umzukehren, sie zu dekompilieren, zu zerlegen oder zu versuchen, auf andere Weise, den Quellcode dieser Software ohne die schriftliche Genehmigung von Echosens abzuleiten, außer in gesetzlich ausdrücklich genehmigten Fällen.

 

  1. Vertraulichkeit

Der Käufer erkennt an, dass alle von Echosens und/oder seinen Tochtergesellschaften veröffentlichten technischen, kommerziellen und finanziellen Daten vertrauliche Informationen von Echosens und/oder seinen Tochtergesellschaften sind („Vertrauliche Informationen“).

Der Käufer verpflichtet sich, für diese Vertraulichen Informationen das gleiche Maß an Datenschutz zu gewährleisten wie er dies für seine eigenen Vertraulichen Informationen tut, und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

Ebenso verpflichtet sich der Käufer, die Vertraulichkeit aller sensiblen Daten bezüglich Know-how, Fertigungsgeheimnisse und nicht veröffentlichten Informationen über Echosens-Produkte sowie Preise, Preisnachlässe und technische Informationen, die Echosens dem Käufer zur Verfügung stellt, zu wahren.

 

  1. Datenschutz

Im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018 und dem geänderten französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 erhebt Echosens personenbezogene Daten des Käufers, insbesondere Daten von Anschriften und Aufträgen für die Durchführung von Geschäftsvorgängen, unter Einhaltung der ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen.

Die Informationen des Käufers werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags, die Erfüllung der gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtungen durch Echosens und für die Ausübung der Echosens vom Gesetz und der Rechtsprechung her zuerkannten Rechte erforderlich ist.

Während der gesamten gesetzlichen Aufbewahrungsdauer der personenbezogenen Daten des Käufers setzt Echosens organisatorische, technische, Software-basierte und physische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten zu schützen.

Der Käufer verfügt über ein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Änderung und Löschung, das er ausüben kann, indem er sich direkt an den Datenschutzbeauftragten von Echosens unter folgender Adresse wendet: dpo@echosens.com.

 

  1. Abtretung

Der Käufer kann seine Rechte oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder ganz noch teilweise übertragen oder abtreten, sofern er hierfür nicht die schriftliche Zustimmung von Echosens eingeholt hat.

 

  1. Geltendes Recht und Aufteilung der Zuständigkeiten

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jeder Verkauf eines Echosens-Produktes durch Echosens, einschließlich eines Verkaufs auf internationaler Ebene, unterliegen ausdrücklich und ausschließlich französischem Recht.

Bei Anfechtung und in Ermangelung einer außergerichtlichen Einigung, unterliegt jede Streitigkeit hinsichtlich Bildung, Ausführung und Beendigung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen den Parteien der Gerichtsbarkeit des Handelsgerichts in Paris.

 

  1. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen von einem zuständigen Gericht oder einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung für ungültig oder undurchführbar erklärt werden, hebt diese Entscheidung nicht die Gültigkeit oder Anwendbarkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen auf.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, gilt diese Bestimmung als von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt, und alle anderen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft. Als Ersatz für die als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtete Bestimmung wird eine Bestimmung von ähnlicher Bedeutung, die die ursprüngliche Absicht der Klausel widerspiegelt, nach geltendem Recht ersetzt.

Die Tatsache, dass eine der Parteien ein Recht oder eine Beschwerde, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, nicht ausübt oder verspätet geltend macht, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder eine Beschwerde dar; ebenso hindert die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder einer Beschwerde, die sich aus diesen Bedingungen ergibt, nicht die spätere Ausübung dieses Rechts oder einer Beschwerde oder die Ausübung eines anderen Rechts oder einer Beschwerde, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz ergibt.